Die Initiative Bezahlkarte Stoppen trifft sich alle zwei Wochen Mittwochs um 18:00 zum Plenum im Minirasthaus Freiburg auf dem Grethergelände. Kontakt: freiburg_ät_asylblg-abschaffen.de
Nächstes Treffen: 08.01.25 um 18:00 Uhr

Pressemitteilung 09.12.2024

Staatshaushaltsplan BW 2025/2026 vergibt 21,4 Mio. Euro für Technik, die zur Ausgrenzung dienen soll und gegen geltendes Recht verstößt

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Im Landtag von Baden-Württemberg wird der Staatshaushaltsplan für 2025/2026 verhandelt. Nach dem Einzelplan 05 des Ministeriums der Justiz und für Migration werden für 2025/2026 Ausgaben von etwa 21,4 Mio. Euro für die Einführung der ausgrenzenden Bezahlkarte angegeben. Die Gelder sollen für Projekt- und Beratungskosten, Supportkosten und eventuelle Implementierungen und Weiterentwicklungen der Bezahlkarte ausgegeben werden. Nach einer Mitteilung der Stadt Freiburg vom 04.12.2024 übernimmt das Land die „Kosten des Vergabeverfahrens sowie der einmaligen Bereitstellungspauschale für das Bezahlkartensystem“. D. h., auch kommunal werden Kosten entstehen. Peter Kramer (Regierungspräsidium Freiburg) sprach jüngst im Freiburger Ausschuss für Migration, von einem „erheblichen Verwaltungsaufwand“. Nach dem ehemaligen Referatsleiter Michael Findeisen im Bundesministerium für Finanzen ist es unmöglich, die Kosten seriös einzuschätzen, denn die Verträge und die Gebührenvereinbarungen sind ‚Geschäftsgeheimnis‘. Jeder Gesetzesentwurf sollte eine Kostenschätzung enthalten. Auch Alternativen müssten geprüft werden. Beides hat nicht stattgefunden.

Eine Prepaid-Card ist ursprünglich für Personen gedacht, die aus verschiedenen Gründen kein Konto haben. Sie ist bislang ein ausgesprochenes Nischenprodukt und wird nun erstmals großflächig staatlicherseits gegen einen Bevölkerungsteil, nämlich geflüchtete Menschen, durchgesetzt (getestet). Mit der Bezahlkarte wird ein bereits existierendes Girokonto unterlaufen, da staatliche Gelder ausschließlich auf der Bezahlkarte verbucht werden. Das Guthaben kann nicht auf das eigene Konto weitergeleitet werden. Das stellt in vielfacher Hinsicht einen schwerwiegenden Eingriff in die Autonomie der Betroffenen dar. Die Karte verstößt damit gegen die EU- Zahlungskontenrichtlinie 2014/92 und das Zahlungskontengesetz.

Prof. Dr. Roland Hefendehl (UNI Freiburg) interpretiert in einem Artikel die Bezahlkarte kriminologisch als Maßnahme der sogenannten situativen Kriminalprävention. „Tatgelegenheiten“ sollen reduziert werden. So wird die Einführung der Bezahlkarte damit begründet, Überweisungen in das Herkunftsland und die Bezahlung von Schleppern zu verhindern. Die Folgen bei der Einführung der Bezahlkarte, um das behauptete Ziel zu erreichen, greifen jedoch allumfassend in die gesamte Lebensführung der Betroffenen ein. Tatsächlich, steht es Leistungsempfänger*innen immer noch frei, selbst zu entscheiden, für was, wo und wie sie ihr Geld ausgeben wollen. Das gilt auch für Geflüchtete, die mit den Grundleistungen im Existenzsicherungsrecht weit unter dem Bürgergeld liegen. Das entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Obwohl die Behauptungen, mit denen die Bezahlkarte begründet wird, haltlos sind und mehrfach widerlegt wurden, werden die Falsch-Nachrichten immer wieder wiederholt. Anfang Dezember stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Studie fest: „Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt jeder empirischen Grundlage“, so Sabine Zinn, kommissarische Direktorin des SOEP (Sozio-Ökonomisches Panel).

Als Initiative treten wir dafür ein: Stoppen Sie die Einführung der ausgrenzenden Bezahlkarte. Wir sprechen uns gegen jegliche Einschränkungen, Bevormundungen und ausgrenzende Maßnahmen, die mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden sind, aus. Wir sprechen uns gegen die weitere Etablierung eines autoritären Sozialsystems gegen Geflüchtete aus, mit dem offensichtlich zahlreiche gesetzliche Standards durchbrochen werden.

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