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Kostenlose Rechtshilfe

Wir beraten zur Einführung der Bezahlkarte.

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Die Rechtshilfe ist für alle die sich über rechtliche Möglichkeiten informieren möchten.

Wir beraten zur Einführung der Bezahlkarte.

Ein Gesetz wurde beschlossen. Danach sollen viele Geflüchtete kein Bargeld, sondern nur eine Bezahlkarte bekommen. Viele Rechte werden damit eingeschränkt. Eine Person kann mit der Karte nur 50 € bar im Monat abheben. Der Rest des Geldes befindet sich auf der Karte. Mit der Karte kann nicht überall eingekauft werden, z. B. nicht dort, wo es keine Zahlungsgeräte gibt. Die Karte schränkt ein. Überweisungen sind nicht möglich. Man muss die Behörde um Erlaubnis fragen. Die Karte kann auf eine Region eingeschränkt werden. Sie kann gesperrt werden. Und mehr. Über all diese Fragen möchten wir Sie/euch informieren. Vor allem sind uns die persönlichen Erlebnisse mit der Bezahlkarte wichtig. Die Bezahlkarte ist umstritten.

Deshalb haben wir eine Anlaufstelle eingerichtet. Bei der Anlaufstelle kann sich jede*r über rechtliche Möglichkeiten gegen die diskriminierende Bezahlkarte informieren. Alle, die gegen die Bezahlkarte Widerspruch einlegen möchten, werden von uns unterstützt. Die Verfahren sind kostenlos.

Worauf muss besonders geachtet werden:

  1. Es muss einen Leistungsbescheid (Papier) ausgehändigt werden, in dem die Bezahlkarte angekündigt wird.
  2. Dagegen kann nur innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

Die Anlaufstelle wird am 4. April 2025, Adlerstr.12, Rasthaus, Freiburg von 15 bis 17 Uhr offen sein. Wenn möglich, bitten wir um telefonische Anmeldung 0151 – 282 112 52

Die Anlaufstelle ist auch am 28 April, 11. Mai, 25. Mai, und weiter alle zwei Wochen offen.

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