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Aufforderung zur Positionierung gegen die Bezahlkarte

Brief gegen die Einführung der Bezahlkarte

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Bezahlkarte Stoppen

Vollständiger Brief: hier
Kontakt E-Mail: freiburg@asylblg-abschaffen.de


Brief zur Einführung der Bezahlkarte in Freiburg

Freiburg den 11.09.2025

An Oberbürgermeister Herrn Martin Horn
An Sozialbürgermeister Herrn Ulrich von Kirchbach
An die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates
An die Mitglieder des Gemeinderates
An die Leistungsbehörde der Stadt Freiburg
An das Amt für Migration und Integration
An den Ausschusses für Migration und Integration, für Schulen und Weiterbildung
An den Migrationsbeirat der Stadt Freiburg
An die interessierte Öffentlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie wir erfahren haben, soll die ausgrenzende Bezahlkarte für Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, nun auch in Freiburg eingeführt werden. Wie berichtet wird, soll das Regierungspräsidium Freiburg der Stadt Freiburg eine förmliche Anweisung zur Einführung der ausgrenzenden Bezahlkarte erteilt haben. Der sogenannte „RolloutProzess” soll bis spätestens 10. Oktober 2025 beginnen. Bereits am 25. September 2025 wird im gemeinsamen Ausschuss für Migration und Integration über den aktuellen Umsetzungsstand informiert.

Kurzfassung:
In Freiburg soll die ausgrenzende Bezahlkarte eingeführt werden. Etwa 450 Personen erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Mit der Bezahlkarte würde sich ihre Situation weiter verschlechtern. Auch ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, werden davon betroffen sein. Das Land Baden-Württemberg kann die kommunale Leistungsbehörde der Stadt Freiburg jedoch nicht dazu verpflichten, Bezahlkarten auszugeben. Dies wäre ein rechtswidriger Eingriff, da das AsylbLG die Bezahlkarte nicht als vorrangig festlegt.

Was will das Land?
Dem Justizministerium geht es um den Aufbau eines Bezahlkartensystems, um mithilfe digitaler Technik die ausgrenzende Bezahlkarte durchzusetzen. Der organisatorische und technische Aufwand dafür ist enorm und sehr kostspielig. Das Land gibt jährlich 10,6 Millionen Euro für Verwaltung und Entwicklung aus. Dabei kann das Land festlegen, wer für die Durchsetzung zuständig ist und wer die Kosten trägt. Es kann die Kommunen in die Pflicht nehmen und anweisen, die ausgrenzenden digitalen Instrumente in der kommunalen Verwaltung zu installieren. Dabei geht es der Landespolitik um eine Gleichschaltung der Kommunen.

Hinter jeder Bezahlkarte steht ein reales Girokonto. Um die Bezahlkarte einschränken zu können, wird die „MySocialCard“-App zwischen dem Girokonto und der Bezahlkarte geschaltet. Über diese App werden alle Einschränkungen und Diskriminierungen organisiert. Die digitalen Möglichkeiten der Ausgrenzung werden von zahlreichen Firmen wie secupay, SAP, Visa, Nortal, Giesecke+Devrient, Mastercard, PayCenter und YourSafe entwickelt. Sie verdienen damit Millionen Euro.

Und wer soll die MySocialCard-App steuern bzw. durchsetzen, durch die Geflüchtete täglich Ausgrenzung erleben? Die Sachbearbeiter:innen der Städte und Kommunen bei den Leistungsbehörden. Dabei geht es um die Durchsetzung sozialstaatlicher Kontrollinstrumente, die zu immer mehr Grundrechtseingriffen sowie zur Kontrolle finanziell schwacher Menschen führen. Die Diskussionen in Hamburg zeigen zudem, dass die ausgrenzende Bezahlkarte auch gegenüber Bezieher:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe durchgesetzt werden soll. In den Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze bringen der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag die Möglichkeit der SocialCard (Bezahlkarte) in die Diskussion.

Ermessensspielraum der Leistungsbehörden
In § 3 Abs. 2 und 3 AsylbLG wurde kein genereller Anwendungsvorrang einer Bezahlkarte noch genaue Regelungen über die Ausgestaltung ihrer Nutzung festgelegt. „Stattdessen wurde die Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ der Einführung einer Bezahlkarte lediglich in das „gewöhnliche“ Ermessen der örtlichen Leistungsbehörde gestellt.“ In ihrem Schreiben betont das Ministerium der Justiz Baden-Württemberg: „Die mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen. Eine Ermessensentscheidung der Leistungsbehörde ist demnach in jedem Fall zu treffen.“ Jede kommunale Leistungsbehörde entscheidet also selbst. In dem Schreiben wird behauptet: „Für die Entscheidung ist jedoch davon auszugehen, dass ein Barabhebebetrag in Höhe von 50 Euro je Person zur Deckung des Bedarfs, für welchen Bargeld erforderlich ist, im Regelfall ausreichend ist.“ Der Bargeldbetrag von 50 Euro wurde bei der Ministerpräsidentkonferenz am 20.06.2024 beschlossen: „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verständigen sich darauf aufbauend im Sinne einer Einheitlichkeit auf einen Bargeldbetrag von 50 Euro für jede volljährige Person.“ Dazu stellt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fest: „… Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sind als politische Absprachen per se nicht rechtlich bindend und genügen nicht dem Gesetzesvorbehalt.“ In Bremen werden 120 Euro gewährt, in Rheinland-Pfalz werden 130 € empfohlen.

Aufforderung Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind in der Pflicht, sich gegen eine ausgrenzende sozialpolitische Gleichschaltung der Kommunen zu positionieren. Diese läuft dem Sozialstaatsprinzip zuwider, da die Würde von Menschen zunehmend missachtet wird. Sie zielt allein darauf ab, in den Alltag finanziell schwacher Menschen einzugreifen, die vorübergehend sozialstaatliche Leistungen beziehen. Als nächste Gruppe werden Bürgergeldbezieher*innen folgen.

Setzen Sie sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die ausgrenzende Bezahlkarte nicht weiter durchgesetzt wird und die Angestellten in den Verwaltungen nicht zu solchen ausgrenzenden Tätigkeiten verpflichtet werden

Keine ausgrenzende Bezahlkarte in Freiburg und anderswo!
Kein ausgrenzendes Bezahlkartensystem!

Initiative Bezahlkarte Stoppen Freiburg


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