· Initiative Bezahlkarte Stoppen Freiburg  · 3 min read

Rechtshilfe für Geflüchtete

Bei der Anlaufstelle kann sich jede*r über rechtliche Möglichkeiten gegen die diskriminierende Bezahlkarte informieren

Rechtshilfe Anlaufstelle

⚠️ Dieser Beitrag ist veraltet. Die Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand.

Wir beraten zur Einführung der Bezahlkarte.

Ein Gesetz wurde beschlossen. Danach sollen viele Geflüchtete kein Bargeld, sondern nur eine Bezahlkarte bekommen. Viele Rechte werden damit eingeschränkt. Eine Person kann mit der Karte nur 50 € bar im Monat abheben. Der Rest des Geldes befindet sich auf der Karte. Mit der Karte kann nicht überall eingekauft werden, z. B. nicht dort, wo es keine Zahlungsgeräte gibt. Die Karte schränkt ein. Überweisungen sind nicht möglich. Man muss die Behörde um Erlaubnis fragen. Die Karte kann auf eine Region eingeschränkt werden. Sie kann gesperrt werden. Und mehr. Über all diese Fragen möchten wir Sie/euch informieren. Vor allem sind uns die persönlichen Erlebnisse mit der Bezahlkarte wichtig. Die Bezahlkarte ist umstritten.

Deshalb haben wir eine Anlaufstelle eingerichtet. Bei der Anlaufstelle kann sich jede*r über rechtliche Möglichkeiten gegen die diskriminierende Bezahlkarte informieren. Alle, die gegen die Bezahlkarte Widerspruch einlegen möchten, werden von uns unterstützt. Die Verfahren sind kostenlos.

Worauf muss besonders geachtet werden:

  1. Es muss einen Leistungsbescheid (Papier) ausgehändigt werden, in dem die Bezahlkarte angekündigt wird.
  2. Dagegen kann nur innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

Die Anlaufstelle ist alle zwei Wochen von 15-17 Uhr im Rasthaus offen. Wenn möglich, bitten wir um telefonische Anmeldung +49151 — 282 112 52

Die Adresse ist: Adlerstr. 12, 79098 Freiburg.


We are discussing the introduction of the payment card.

A law has been passed. According to this, many refugees will not receive cash, but only a payment card. This restricts many rights. A person can only withdraw €50 in cash per month with the card. The rest of the money is on the card. The card cannot be used to make purchases everywhere, for example in places where there are no payment machines. The card is restrictive. Bank transfers are not possible. You must ask the authorities for permission. The card can be restricted to one region. It can be blocked. And more. We would like to inform you about all these issues. Above all, your personal experiences with the payment card are important to us. The payment card is controversial.

That is why we have set up a counseling point. At the counseling point anyone can find out about legal options against the discriminatory payment card. We will support anyone who wishes to file an objection to the payment card. The procedures are free of charge.

What you need to pay particular attention to:

A “Leistungsbescheid” must be issued announcing the payment card.

An objection to this can only be lodged within one month.

The drop-in center is open every two weeks from 3 p.m. to 5 p.m. at the “Rasthaus”. If possible, please register by phone at +49151 — 282 112 52.

The address is: Adlerstr. 12, 79098 Freiburg.

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